
(AGENPARL) – gio 10 novembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 181/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtsmittelsache C-211/20 P Kommission / Valencia Club de Fútbol und Spanien
Vom Gericht für nichtig erklärter Beschluss über eine staatliche Beihilfe Spaniens zugunsten des FC Valencia: Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission zurück
Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der Kommission keine übermäßige Beweislast auferlegt und lediglich festgestellt, dass die Kommission die Anforderungen, die sie sich mit dem Erlass der Garantiemitteilung auferlegt hatte, nicht eingehalten hat
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin