
(AGENPARL) – mar 08 novembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 178/22
zum heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in den verbundenen Rechtsmittelsachen C-885/19 P Fiat Chrysler Finance Europe / Kommission und C-898/19 P Irland / Kommission u. a.
„Tax rulings“: Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht zu Unrecht den Bezugsrahmen bestätigt hat, den die Kommission im Zusammenhang mit der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf integrierte Unternehmen in Luxemburg heranzog, weil dabei die spezifischen Vorschriften, mit denen dieser Grundsatz in Luxemburg umgesetzt wird, nicht berücksichtigt wurden
Der Gerichtshof erklärt deshalb den streitigen Beschluss der Kommission für nichtig und stellt fest, dass ihre Prüfung des Bezugssystems und damit der Frage, ob FFT ein selektiver Vorteil gewährt wurde, fehlerhaft war
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin