
(AGENPARL) – gio 27 ottobre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 172/22
zu den heutigen Schlussanträgen des Generalanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-470/21 La Quadrature du Net u.a. (Personenbezogene Daten und Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen)
Erster Generalanwalt Szpunar: Eine nationale Behörde müsste auf Identitätsdaten zugreifen dürfen, die mit IP-Adressen verknüpft sind, wenn diese Daten den einzigen Anhaltspunkt darstellen, um die Identität der Inhaber dieser Adressen, die der Urheberrechtsverletzungen verdächtigt werden, zu ermitteln
Seiner Ansicht nach erfüllt ein solcher Vorschlag voll und ganz die Anforderung der Verhältnismäßigkeit und stellt die Wahrung der von der Charta verbürgten Grundrechte sicher
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxembourg
[curia.europa.eu](https://www.curia.europa.eu/)
Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin