
(AGENPARL) – mer 19 ottobre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 169/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-677/20 IG Metall und ver.di (Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer)
Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) darf die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern
Schreibt das nationale Recht für die umzuwandelnde Gesellschaft einen getrennten Wahlgang für die Wahl der von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Arbeitnehmervertreter vor, muss eine solche Regelung des Wahlverfahrens beibehalten werden
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin