
(AGENPARL) – gio 13 ottobre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 168/22
zu den heutigen Schlussanträgen der Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-449/21 Towercast
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Unternehmenszusammenschluss, der keiner fusionskontrollrechtlichen Vorabprüfung unterlag, nachträglich anhand des primärrechtlichen Verbots des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung überprüft werden
Sei ein Zusammenschluss hingegen fusionskontrollrechtlich genehmigt worden, sei eine weitere Überprüfung am Maßstab des Missbrauchsverbots grundsätzlich ausgeschlossen
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin