
(AGENPARL) – gio 06 ottobre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 165/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-250/21 O. Fundusz lnwestycyjny Zamkni?ty reprezentowany przez O
Im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags erbrachte Finanzdienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit
Nach Ansicht des Gerichtshofs fällt die Gewährung einer Finanzierung an den Originator im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags unter den Begriff der Kreditgewährung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin