
(AGENPARL) – gio 29 settembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 163/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-597/20 LOT (Von einer Verwaltungsbehörde auferlegter Ausgleich)
Die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zuständige nationale Stelle kann ein Luftfahrtunternehmen auf individuelle Beschwerden hin dazu verpflichten, den Fluggästen Ausgleichszahlungen zu leisten
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der betreffende Mitgliedstaat sie dazu ermächtigt hat
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin