
(AGENPARL) – mer 28 settembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 162/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-174/21 Agrofert / Parlament
Der Beschluss des Parlaments ist gültig, mit dem es den Zugang zu zwei Dokumenten verweigert hat, die sich auf die Ermittlungen gegen den ehemaligen tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babiš aufgrund der missbräulichen Verwendung von EU-Mitteln und potenzieller Interessenkonflikte beziehen
Zum einen stellt das Gericht fest, dass das Rechtsschutzinteresse der Gesellschaft Agrofert für die Anfechtung der Verweigerung des Zugangs zu einem Bericht entfallen ist, den die Kommission zu dieser Thematik verfasst hatte. Zum anderen weist das Gericht die Klage dieser Gesellschaft ab, die sich gegen die Verweigerung des Zugangs zu einem Schreiben der Kommission an den tschechischen Ministerpräsidenten richtet.
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin