
(AGENPARL) – gio 08 settembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 145/22
zu den heutigen Schlussanträgen der Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-356/21 TP (Audiovisueller Editor beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen)
Generalanwältin ?apeta: Der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen darf nicht wegen der sexuellen Ausrichtung abgelehnt werden
Die freie Wahl des Vertragspartners kann nicht geltend gemacht werden, um eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung zu rechtfertigen
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin