
(AGENPARL) – lun 01 agosto 2022 �� &#x/Att;¬he;
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tio;&#xn 00;Direktion Kommunikation
Referat Presse und Information
curia.europa.eu
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Bleiben Sie in Verbindung
Aufenthalts eine Sozialhilfeleistung verweigern
Das in Rede stehende Kindergeld stellt aber keine Sozialhilfeleistung im Sinne dieser
Ausnahmebestimmung dar
wird nämlich unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit seines Empfängers gewährt und dient nicht der
Sicherstellung seines Lebensunterhalt
s, sondern dem Ausgleich von Familienlasten.
hinsichtlich
solche
Familienleistungen eine Ausnahme vo
m Grundsatz
der G
leichbehandlung von
Inländ
n und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats nicht vorgesehen ist, steht das Unionsrecht
HINWEIS:
Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei
ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der
Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gericht
shof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit.
Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu
entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nation
ale Gerichte, die mit einem
ähnlichen Problem befasst werden.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.
Volltext
des Ur
teils wird am Tag der Verkündung auf der Curia
Website veröffentlicht.
Pressekontakt: Hartmut Ost
Vgl. Urteil des
Gerichtshofs vom 25. Februar 2016, García
Nieto u.
C 299/14
(vgl.
uch Pressemitteilung
18/16